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   LG Frankenthal, 26.11.2015 - 1 T 267/15   

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https://dejure.org/2015,59180
LG Frankenthal, 26.11.2015 - 1 T 267/15 (https://dejure.org/2015,59180)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 26.11.2015 - 1 T 267/15 (https://dejure.org/2015,59180)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 26. November 2015 - 1 T 267/15 (https://dejure.org/2015,59180)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 765a ZPO, § 850f Abs 1 S 3 ZPO, § 850k Abs 2 Nr 1a ZPO, § 850k Abs 2 Nr 1b ZPO, § 54 Abs 3 Nr 2a SGB 1
    Pfändungsschutzkonto: Pfändbarkeit von nachgezahlten Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs auf Grundlage des SGB II

  • IWW

    § 850k ZPO
    P-Konto

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freigabe von Guthaben auf einem Konto hinsichtlich Pfändungsfreiheit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2016, 436
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LG Frankenthal, 26.11.2015 - 1 T 267/15
    Hier handelt es sich um Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auf Grundlage des SGB II, also um steuerfinanzierte, bedarfsorientierte und bedürftigkeitsabhängige Fürsorgeleistungen des Staates (vgl. B re i tkre u z , in: beckOK SozR, 39. Edition, Stand. 01.09.2015, SGB II § 19 Rn. 2), nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. 20 Abs. 1 GG folgenden Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sichern sollen (BVerfGE 125, 175).

    Handelt es sich bei den Leistungen um solche zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (BVerfGE 125, 175), so folgt bereits im Umkehrschluss aus der Leistungsintention, dass zwar auch mit weniger Mitteln eine Existenz noch möglich ist, diese allerdings menschenunwürdig wäre.

  • LG Berlin, 14.10.2013 - 51 T 656/13

    Pfändbarkeit von Übergangs- und Krankengeld als Entgeltersatzleistungen gem. §

    Auszug aus LG Frankenthal, 26.11.2015 - 1 T 267/15
    a) Soweit das Amtsgericht seine Rechtsauffassung auf Beschlüsse des Amtsgerichts Hannover vom 06.06.2008 (105 M 55427/08), des Landgerichts Berlin vom 14.10.2013 (51 T 656/13) und des Landgerichts Koblenz vom 23.01.2015 (2 T 46/15) stützt, wird die mangelnde Vergleichbarkeit der zu beurteilenden Konstellationen verkannt.
  • AG Schwarzenbek, 24.05.2012 - 5 M 962/12

    P-Konto: Pfändungsschutz nur für Giro-, nicht auch für Sparkonten;

    Auszug aus LG Frankenthal, 26.11.2015 - 1 T 267/15
    In diesem Aspekt unterscheidet sich der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt auch von denjenigen, die den Entscheidungen des Amtsgerichts Aschaffenburg (ZVI 2012, 469 - dort Eingang von US-Rentenzahlungen des Sohnes), des Amtsgerichts Schwarzenbek (ZVI 2012, 354 - dort Übertragung von Kontoguthaben auf ein Sparbuch und Nichtweiterleitung auf P-Konto nach Eröffnung selbigen), des Landgerichts Berlin (ZVI 2013, 479 - dort Übergangs- und Krankengeld) und des Landgerichts Koblenz (a.a.O. - dort Nachzahlungen von Erwerbsminderungsrente) zu Grunde lagen.
  • BGH, 12.10.1987 - II ZR 98/87

    Überweisung einer Sozialleistung auf das Girokonto des Ehepartners des

    Auszug aus LG Frankenthal, 26.11.2015 - 1 T 267/15
    Dem Amtsgericht ist zwar insoweit zuzustimmen, dass mit der Zahlung von Sozialleistungen auf ein Konto die Sozialleistungen grundsätzlich ihre Eigenschaft als solche verlieren und zu Kontoguthaben werden (vgl. etwa BGH NJW 1988, 709).
  • LG Koblenz, 23.01.2015 - 2 T 46/15

    Einmalige Erhöhung des Pfändungsfreibetrags; Pfändbarkeit von nachgezahlten

    Auszug aus LG Frankenthal, 26.11.2015 - 1 T 267/15
    a) Soweit das Amtsgericht seine Rechtsauffassung auf Beschlüsse des Amtsgerichts Hannover vom 06.06.2008 (105 M 55427/08), des Landgerichts Berlin vom 14.10.2013 (51 T 656/13) und des Landgerichts Koblenz vom 23.01.2015 (2 T 46/15) stützt, wird die mangelnde Vergleichbarkeit der zu beurteilenden Konstellationen verkannt.
  • LG Wiesbaden, 16.01.2017 - 4 T 484/16

    Pfändung eins Pfändungsschutzkontos

    Daraus ist zu folgern, dass entsprechende Nachzahlungen seitens der öffentlichen Hand dem Pfändungsschutz grundsätzlich unterfallen müssen (vgl. LG Frankenthal, RPfleger 2016, 436 Rz.29,juris).
  • LG Deggendorf, 14.03.2017 - 12 T 17/17

    Berechnung des Arbeitseinkommens bei Nachzahlungen einer Erwerbsminderungsrente

    Bei der Nachzahlung von laufenden Geldleistungen (wie hier der Erwerbsminderungsrente) auf ein Pfändungsschutzkonto ist demnach der Nachzahlungsbetrag für die Berechnung des pfandfreien Betrages dem Leistungszeitraum zuzurechnen, für den er gezahlt wurde (wie hier: LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 04.08.2015, Az. 19 T 3589/15, Rn. 4; LG Bielefeld, Beschluss vom 21.10.2004, Az. 23 T 705/04, Rn. 7; im Ergebnis ebenso unter Hervorstellung des existenzsichernden Charakters von Sozialleistungen: LG Frankenthal, Beschluss vom 26.11.2015, Az. 1 T 267/15; Becker in: Musielak/Voit, ZPO 13. Aufl., § 850 k Rn. 5; Riedel in: BeckOK ZPO 23. Ed. Stand 01.12.2016, § 850 k Rn. 29 b; Siefert in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 92. EL Dezember 2016, SGB I § 54 Rn. 39; Ahrens, VuR 2014, 117, ebd.; Rein, ZVI 2016, 50, 51).
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